Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt für Kurzzeitbewohner - das sind diejenigen Bewohner, die nur für einen befristeten Aufenthalt (unter sechs Monate) in Hamburg bleiben möchten - einen Monat. Diejenigen Bewohner die planen längerfristig in die Students Lodge einzuziehen, gehen einen Vertrag über mindestens 6 Monate ein.
Grundsätzlich werden bei uns nur befristete Verträge abgeschlossen. Dennoch räumen wir unseren Kurzeitbewohnern eine Kündigungsfrist von einem Monat ein. Dies soll unseren Bewohnern ermöglichen auf Veränderungen flexibel reagieren zu können.
Bei unseren Langzeitbewohnern räumen wir erst nach Ablauf der 6 Monate die Kündigungsfrist von einem Monat ein.
Sofern eine Anmietung von mehr als einem Monat geplant ist, das gewünschte Zimmer aber erst später zur Verfügung steht, ist es auch möglch auf Anfrage das erste Zimmer nur 14 Tage anzumieten und später intern umzuziehen.
Diese Variante der Anmietung muss aber mit der Verwaltung der Students Lodge abgesprochen werden. Dafür reicht es ein beliebiges Zimmer zunächst anzufragen, einem Account zu erstellen und parallel eine E-Mail an vertrag[at]students-lodge.de mit entsprechendem Hinweis zu senden.